Internes Dokument · Gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter · Stand Juni 2026
Reisekosten-Richtlinie · Version 1.1 · Gültig ab 15.07.2026

Wie wir Dienstreisen planen, buchen und abrechnen.

Genehmigung, Verkehrsmittel, Hotel, Verpflegungspauschalen und Bewirtung – alle verbindlichen Regeln für deine Reisekosten an einem Ort.

14 Tage Abrechnungsfrist nach Reiseende

Was eine Dienstreise ist – und wie sie genehmigt wird

Eine Dienstreise ist eine Reise im Auftrag des Arbeitgebers, um geschäftliche Aufgaben, Projekte oder Verpflichtungen außerhalb des normalen Arbeitsortes zu erfüllen – typischerweise Konferenzen, Termine mit Geschäftspartner:innen oder Schulungen. Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung können dabei in der Regel erstattet werden. Diese Richtlinie regelt die Erstattung von Reisekosten für interne Mitarbeiter:innen.

1

Genehmigung einholen

Jede Dienstreise muss vorab von der zuständigen Führungskraft genehmigt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Reise notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist.

Vorab Führungskraft
2

Buchung koordinieren

Sämtliche Dienstreisen sind mit der Führungskraft abzustimmen. Reisen mit kostenpflichtigen Verkehrsmitteln und/oder Unterkünften werden grundsätzlich über das Office-Management koordiniert oder nach Rücksprache selbst gebucht.

Office-Management Nach Rücksprache selbst
3

Arbeitszeit unterwegs

Dienstlich angeordnete Reisen mit betrieblichem Bezug oder Fortbildungscharakter sind Arbeitszeit, sofern vor Ort gearbeitet wird. Wer z. B. am Vortag per Zug anreist und die Fahrt zum mobilen Arbeiten nutzt, sammelt Arbeitszeit – privat genutzte Fahrtzeit zählt nicht.

Mobiles Arbeiten im Zug

Welche Kosten erstattet werden

Innerhalb Deutschlands hat der Schienenverkehr aus Klimaschutzgründen Vorrang. Für alle Verkehrsmittel und Unterkünfte gelten folgende Regeln:

Kostenart Was gilt
Schienenverkehr Liegt ein Deutschlandticket vor, ist es für Reisen in der Region vorzugsweise zu verwenden. Für den (näheren) Fernverkehr ab 2 Stunden Reisezeit werden IC/ICE-Tickets 2. Klasse mit Sitzplatzreservierung gebucht.
Privates Fahrzeug 0,38 Euro pro Kilometer (gemäß steuerlichen Vorgaben). Erstattet wird die schnellste gefahrene Strecke zwischen Start und Ziel. Mietwagen nur nach vorheriger Genehmigung.
Taxi & Mitfahrdienste Taxi- und Uber-Fahrten sind erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht geeignet sind oder die Sicherheit ein Problem darstellt.
Flüge Innerdeutsche Flüge sollten aus Klimaschutzgründen vermieden werden. Übernommen wird die Economy Class – Upgrades sind selbst zu zahlen. Flüge so früh wie möglich buchen. Kosten für Änderungen und Stornierungen werden übernommen, wenn der Grund genehmigt wurde. Sitzplatzreservierung, Handgepäck und im Bedarfsfall ein Aufgabegepäckstück werden übernommen. Für die digitale Bordkarte ist im Zweifel auch das private Mobiltelefon zu nutzen.
Hotel Der Übernachtungspreis von 120 Euro pro Nacht (Standard-Zimmer) sollte nicht überschritten bzw. mit dem Vorgesetzten abgestimmt werden. Grundsätzlich sind sog. Business-Hotels zu buchen. Zimmer-Upgrades sind zulässig, wenn sie vor Ort ohne Zusatzkosten angeboten oder selbst übernommen werden. Eine Übernachtung wird erst gewährt, wenn sonst eine Anreise vor 6 Uhr morgens oder eine Ankunft nach 22 Uhr nötig würde.
Airbnb & Ferienwohnung Zimmer oder Apartments bei Airbnb, FeWo-direkt und ähnlichen Anbietern können gebucht werden, wenn der Übernachtungspreis mit Hotelpreisen vergleichbar oder günstiger ist.
✓  Zusätzliche Hotelkosten – erstattungsfähig
WLAN-Gebühren
Hotelparkplatz für Privat- oder Mietwagen
Frühstücksgebühr
führt zur Kürzung der Verpflegungspauschale
✗  Nicht erstattungsfähig
Getränke an der Bar, Minibar
Gebühr für Übergepäck
Bußgelder für falsches Parken
Zimmerservice
Nutzung von Spa
Nachhaltigkeit & Kosteneffizienz: Bitte achte bei der Reiseplanung auf Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Aspekte, z. B. durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften.

Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen und Kürzungen

Für eine Dienstreise außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erhalten alle Mitarbeitenden eine Entschädigung für den selbst übernommenen Verpflegungsmehraufwand. Über die Höhe der Erstattung bestimmen die gesetzlichen Pauschbeträge, die sogenannte Verpflegungspauschale. Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten aktuell folgende Spesensätze:

Spesensatz Abwesenheitsdauer Pauschalbetrag pro Kalendertag
Kleiner Spesensatz Ab 8 Stunden 14 Euro
Großer Spesensatz Ab 24 Stunden 28 Euro
Kleiner Spesensatz An- und Abreisetag 14 Euro

Kürzung der Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale gilt nur für Mahlzeiten, die du während eines geschäftlichen Aufenthalts selbst bezahlst. Wenn Frühstück, Mittag- oder Abendessen vom Arbeitgeber übernommen wird – weil es beispielsweise im Hotelpreis inbegriffen ist oder im Rahmen eines Termins stattfindet – führt das zu einer Kürzung der Pauschale:

Vom Arbeitgeber bezahlte Mahlzeit Kürzung der Pauschale in % Kürzung in Euro bei kleinem Spesensatz (DE) Kürzung in Euro bei großem Spesensatz (DE)
Frühstück 20 % 5,60 Euro 5,60 Euro
Mittagessen 40 % 11,20 Euro 11,20 Euro
Abendessen 40 % 11,20 Euro 11,20 Euro

Team-Essen und geschäftliche Kontakte

Für gemeinsame Essen im Team und die Bewirtung geschäftlicher Kontakte gelten feste Obergrenzen – und in beiden Fällen ist ein Bewirtungsbeleg Pflicht.

Team- und Abteilungsessen

Müssen von der Geschäftsführung vorab genehmigt und ihr auch zur Rückerstattung vorgelegt werden. Dabei sollen 60 Euro pro Person nicht überschritten werden.

GF-Genehmigung vorab max. 60 Euro p. P.

Geschäftliche Kontakte

Die Unterhaltung für geschäftliche Kontakte muss angemessen sein und sich auf Mahlzeiten und Erfrischungen beschränken. Eintrittskarten, z. B. für Konzerte oder Sportveranstaltungen, sind für Zwecke der Mandantenunterhaltung nicht erstattungsfähig.

  • Frühstück: bis 20 Euro pro Person
  • Mittagessen: bis 60 Euro pro Person
  • Abendessen: bis 60 Euro pro Person

Der Bewirtungsbeleg

Für die Rückerstattung ist neben der Restaurantrechnung ein Bewirtungsbeleg vorzulegen. Er enthält:

  • Datum und Ort der Bewirtung
  • Anlass der Bewirtung
  • Liste der bewirteten Personen (Namen und Firma/Firmen)
  • Kosten
  • Trinkgeld

Dienstreise mit Urlaub verbinden

Eine Dienstreise durch Urlaubstage zu verlängern ist zulässig, solange:

Die Reise kann verlängert werden und metaBeratung übernimmt entsprechend die Kosten für den Rückflug bzw. die Rückreise per Auto oder Bahn. Voraussetzung ist neben der Genehmigung des oder der Vorgesetzten, dass die Reisedaten nicht zu einer Erhöhung der Flug- oder Bodentransportkosten führen.

Selbst zu tragen: Führen die geänderten Reisedaten zu höheren Kosten, zahlen Reisende die Kostendifferenz selbst. Auch Unterkunft, Verpflegung und weitere Ausgaben, die außerhalb der Dienstreisezeit anfallen, sind selbst zu tragen.

So rechnest du deine Reisekosten ab

Alle Reisekosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise abzurechnen. In drei Schritten:

1

Formular ausfüllen

Verwende das standardisierte Reisekostenformular – es ist für jede Abrechnung verpflichtend.

2

Originalbelege sammeln

Originalbelege müssen eingereicht werden. Sammle alle Quittungen und Rechnungen der Reise als PDF- oder JPG-Datei.

3

Innerhalb von 14 Tagen einreichen

Sende das Formular zusammen mit den Belegen per E-Mail an kreditoren@metaberatung.com – spätestens 14 Tage nach Reiseende. Wird die Reise einem Kunden in Rechnung gestellt, reiche sofort nach Reiseende ein.

PDF oder JPG 14-Tage-Frist Sofort bei Weiterberechnung
Ausnahme – Weiterberechnung an Kunden: Werden die Reisekosten einem Kunden in Rechnung gestellt, ist die Abrechnung unverzüglich nach Reiseende einzureichen, damit die Kosten fristgerecht in die Kundenrechnung einfließen. In allen übrigen Fällen gilt die reguläre 14-Tage-Frist.
Firmenkreditkarte: Falls eine Firmenkreditkarte zur Verfügung steht, ist diese vorrangig für dienstliche Reisekosten zu nutzen. Das gilt für Flüge und Bahnfahrten, die im Voraus gebucht werden können.

Reise abgeschlossen?
Sende dein Reisekostenformular mit allen Originalbelegen (PDF oder JPG) innerhalb von 14 Tagen an die Kreditorenbuchhaltung.

Abrechnung einreichen

Sonderregelungen und Inkrafttreten

Sonderregelungen oder Abweichungen von dieser Richtlinie bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung.

Inkrafttreten: Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen zum Thema Reisekosten. 19.06.2026, metaBeratung GmbH

Änderungsstand: Version 1.1 (15.07.2026) – Ergänzung zur sofortigen Abrechnung bei Weiterberechnung an Kunden. Version 1.0 (19.06.2026) – Erstfassung.

Versionshistorie
Version Datum Kommentar
1.1 15.07.2026 Ergänzung: sofortige Abrechnung bei Weiterberechnung an Kunden
1.0 19.06.2026 Erstveröffentlichung